Im Atemschutzlabyrinth im Untergeschoss und im Kriechgang im Erdgeschoss werden Einsatzbedingungen simuliert mit Dunkelheit, Hindernissen, Lärm und Rauch, wie er auch in Diskotheken verwendet wird. Ergänzend kann die körperliche Belastung im Feuerwehreinsatz in einem Belastungsraum dargestellt werden.

Bei externen Kunden wird eine ausgebildete Person gestellt. Damit ist die Bedienung des Übungsraums und der korrekter Betrieb gewährleistet.

Übungsmöglichkeiten Keller

Absuchtraining   Notfalltraining
Orientierung im künstlichen Rauch   Bergung unter Atemschutz 
Training Stressresistenz   Kellerbrandtaktik
Absuchtaktik   Einsatz von Schlauch und Führungsleinen
Räumliches Denken schulen   Wärmebildkameraeinsatz
Teamarbeit unter Stress   Überwachung mittels Wärmebildkameras
Kameradenrettung   Stress durch Geräusche

Benutzung / Reservation / Benutzungsvoraussetzung

Der Atemschutz-Ausbildungskeller muss im Voraus telefonisch beim Feuerwehr ( Tel. 079 722 63 63 oder E-Mail) reserviert werden. Die Vermietung des Atemschutz-Ausbildungskellers wird für höchstens 15 Geräteträger pro Abend zur Verfügung gestellt. Mit der Reservation wird der Atemschutz-Ausbildungskeller automatisch für eine Benutzungsdauer von 2 Stunden gemietet.

Benutzungszeiten / Übergabe und Abnahme

Unser Atemschutz-Ausbildungskeller steht interessierten Wehrdienstorganisationen von Montag bis Freitag, in der Zeit von 19.00-22.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann der Ausbildungskeller auch an einem Samstag ( nur vormittags ) gemietet werden. Die Benutzung der Ausbildungsanlage erfolgt immer unter Aufsicht von Personal der Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg. Den Anweisungen unserer Feuerwehrangehörigen sind strikt Folge zu leisten. Die Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg verlangt, dass die Ausbildungsanlage auch wieder im geordneten Zustand verlassen wird.

Beschädigungen / Materialverluste

Für Beschädigungen und Verluste haftet der verantwortliche Benutzer. Die Benutzer des Atemschutz-Ausbildungskellers sind verpflichtet, festgestellte Mängel, sofort dem „Anlagechef“ zu melden.

Sicherheitsvorschriften / Haftung

Die Benutzung des Atemschutz-Ausbildungskellers richtet sich nach den Richtlinien der GFA des Kantons St.Gallen für Atemschutzträger (Atemschutzreglement). Für die Einhaltung dieser Richtlinien Sicherheitsbestimmungen) ist jede teilnehmende Feuerwehr selbst verantwortlich. Die Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg lehnen jede Haftung ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Mieter bestätigen hiermit, dass sie für allfällige Schadensfälle im Zusammenhang mit der sachgerechten Benutzung des Mietobjektes versichert oder anderweitig finanziell abgesichert ist.

Parkiermöglichkeiten

Den Benutzern des Atemschutz-Ausbildungskellers stehen gratis Parkiermöglichkeiten beim Feuerwehrmagazin auf der Rückseite an der Feuerwehrstrasse zur Verfügung.

Gebühren

Die Benutzungsgebühren belaufen sich pro Abend gemäss Absprache. In dieser Gebühr sind die Kosten für die Benutzung unseres Rauchgerätes inbegriffen. Auf Bestellung / Reservation hin, steht zudem kostenlos ein Theorieraum mit Hellraumprojektor zur Verfügung. Die Benutzungsgebühren werden durch die Feuerwehr Berneck-Au-Heerburgg dem Benutzer in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.