Im Atemschutzlabyrinth im Untergeschoss und im Kriechgang im Erdgeschoss werden Einsatzbedingungen simuliert mit Dunkelheit, Hindernissen, Lärm und Rauch, wie er auch in Diskotheken verwendet wird. Ergänzend kann die körperliche Belastung im Feuerwehreinsatz in einem Belastungsraum dargestellt werden.
Bei externen Kunden wird eine ausgebildete Person gestellt. Damit ist die Bedienung des Übungsraums und der korrekter Betrieb gewährleistet.
Übungsmöglichkeiten Keller
Absuchtraining | Notfalltraining | |
Orientierung im künstlichen Rauch | Bergung unter Atemschutz | |
Training Stressresistenz | Kellerbrandtaktik | |
Absuchtaktik | Einsatz von Schlauch und Führungsleinen | |
Räumliches Denken schulen | Wärmebildkameraeinsatz | |
Teamarbeit unter Stress | Überwachung mittels Wärmebildkameras | |
Kameradenrettung | Stress durch Geräusche |
Benutzung / Reservation / Benutzungsvoraussetzung
Der Atemschutz-Ausbildungskeller muss im Voraus telefonisch beim Feuerwehr ( Tel. 079 722 63 63 oder E-Mail) reserviert werden. Die Vermietung des Atemschutz-Ausbildungskellers wird für höchstens 15 Geräteträger pro Abend zur Verfügung gestellt. Mit der Reservation wird der Atemschutz-Ausbildungskeller automatisch für eine Benutzungsdauer von 2 Stunden gemietet.
Benutzungszeiten / Übergabe und Abnahme
Unser Atemschutz-Ausbildungskeller steht interessierten Wehrdienstorganisationen von Montag bis Freitag, in der Zeit von 19.00-22.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann der Ausbildungskeller auch an einem Samstag ( nur vormittags ) gemietet werden. Die Benutzung der Ausbildungsanlage erfolgt immer unter Aufsicht von Personal der Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg. Den Anweisungen unserer Feuerwehrangehörigen sind strikt Folge zu leisten. Die Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg verlangt, dass die Ausbildungsanlage auch wieder im geordneten Zustand verlassen wird.
Beschädigungen / Materialverluste
Für Beschädigungen und Verluste haftet der verantwortliche Benutzer. Die Benutzer des Atemschutz-Ausbildungskellers sind verpflichtet, festgestellte Mängel, sofort dem „Anlagechef“ zu melden.
Sicherheitsvorschriften / Haftung
Die Benutzung des Atemschutz-Ausbildungskellers richtet sich nach den Richtlinien der GFA des Kantons St.Gallen für Atemschutzträger (Atemschutzreglement). Für die Einhaltung dieser Richtlinien Sicherheitsbestimmungen) ist jede teilnehmende Feuerwehr selbst verantwortlich. Die Feuerwehr Berneck-Au-Heerbrugg lehnen jede Haftung ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Mieter bestätigen hiermit, dass sie für allfällige Schadensfälle im Zusammenhang mit der sachgerechten Benutzung des Mietobjektes versichert oder anderweitig finanziell abgesichert ist.
Parkiermöglichkeiten
Den Benutzern des Atemschutz-Ausbildungskellers stehen gratis Parkiermöglichkeiten beim Feuerwehrmagazin auf der Rückseite an der Feuerwehrstrasse zur Verfügung.
Gebühren
Die Benutzungsgebühren belaufen sich pro Abend gemäss Absprache. In dieser Gebühr sind die Kosten für die Benutzung unseres Rauchgerätes inbegriffen. Auf Bestellung / Reservation hin, steht zudem kostenlos ein Theorieraum mit Hellraumprojektor zur Verfügung. Die Benutzungsgebühren werden durch die Feuerwehr Berneck-Au-Heerburgg dem Benutzer in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.