Feuerlöscher für Feststoffbrände werden mit einem brennenden Holzhaufen und dem Buchstaben A markiert. Bei den Brennstoffen in der Brandklasse A handelt es sich hauptsächlich Stoffe organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Unter Feststoff versteht man hier nicht den Aggregatszustand ‚Fest’ sondern den Stoffzustand während der Verbrennung. Somit gehören Stoffe, die während der Verbrennung flüssig werden in die Kategorie der Flüssigkeitsbrände.
Beispiele für Brennstoffe der Brandklasse A: Holz, Kohle, Papier, Pflanzen, Menschen, Tiere, Baumwolle, Seide, Früchte, etc.
Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver.
Feuerlöscher für Flüssigkeitsbrände werden mit einem Benzinkanister und dem Buchstaben B gekennzeichnet. Bei den Brennstoffen der Brandklasse B handelt es sich um Stoffe, welche flüssig sind oder aber erst bei der Verbrennung flüssig werden.
Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid
Feuerlöscher für Gasbrände werden mit einer Gasdüse und dem Buchstaben C gekennzeichnet. Bei den Brennstoffen in der Brandklasse C handelt es sich um brennbare Gase.
Beispiel Wasserstoff, Butan, Propan, Ölgas, Acetylen, Ammoniak, etc.
Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlendioxid nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es sehr, sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse) Gaszufuhr durch Anschiebern der Leitung unterbinden.
Den Metallbränden wurde im Symbol ein Zahnrad und der Buchstabe D zugeteilt. Metallbrände sind für ihre Gefährlichkeit berühmt. Brennende Metalle sind in der Lage eingesetzte Löschmittel wie Wasser (H2O) oder Kohlendioxid (CO2) aufgrund ihrer hohen Temperatur in ihre chemische Bestandteile zu zerlegen.
Löschmittel: Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne.
Brände von Speiseölen und Speisefetten. Beispielsweise in Friteusen oder Pfannen
Löschmittel: Topfdeckel, Speziallöschmittel (aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher)
Sonstiges:
Mittlerweile abgeschafft ist die Brandklasse E, die für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war. Mit Einführung der europaweiten Norm EN2 wurde diese jedoch gestrichen, da alle Feuerlöscher in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.